

Zum Inhalt des EnWG gehört die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes, das bis 2032 wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen soll. Des Weiteren wird die baldige Genehmigung dieses Netzwerkes durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Es wird erwartet, dass das Netzwerk in den nächsten Monaten von den Ferngasnetzbetreibern modelliert wird. Außerdem sollen auch die Öffentlichkeit Stakeholdern einbezogen werden.
Die Novelle enthält auch Pläne für eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung, die bis Ende des Jahres in das EnWG integriert werden soll. Dabei soll unter anderem der Wasserstoffbedarf energieintensiver Unternehmen berücksichtigt werden.
Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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