
Durch die Entscheidung wurde einer Beschwerde der Asklepios-Kliniken in Hamburg gegen eine Entscheidung der Vergabekammer weitestgehend stattgegeben. Die Vergabekammer hatte im Vorfeld mangelnde Transparenz beanstandet. Sie entschied im Juli 2022, das Verfahren in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen zurückzusetzen und verlangte von der Klinikbetreiberin, die Unterlagen zu überarbeiten. Gegen diese Entscheidung legte die Klinikbetreiberin sofortige Beschwerde ein.
Der Fall landete beim Hanseatische Oberlandesgericht. Dieses konnte jedoch keine mangelnde Transparenz erkennen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Quelle: justiz.hamburg.de/1 Verg 3/22
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