Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf
Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § 12 Wohnungseigentumsgesetz sichert der Eigentümergemeinschaft in vielen Fällen ein Mitspracherecht, wenn eine Wohnung veräußert werden soll. Diese Regelung – auch…