
Die Richter aus Koblenz entschieden, dass die Grundsteueränderungsbescheide rechtmäßig sind und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzen. Die Anhebung des Hebesatzes verstoße nicht gegen den sogenannten Gleichheitsgrundsatz, außerdem sei sie weder treuwidrig noch willkürlich erfolgt.
Stattdessen sei die Anhebung des Hebesatzes sogar gerechtfertigt, da es Haushaltsjahr 2021 der Stadt Neuwied ein Defizit von über acht Millionen Euro gegeben habe. In den vorliegenden Fällen müssen die Eigentümer nun mehrere hundert Euro mehr bezahlen als ursprünglich geplant. Hinnehmen wollen sie das allerdings nicht: Sie ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Quelle: vgko.justiz.rlp.de/5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO
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