
Laut der geplanten Neufassung des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sollen Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, entweder unter umfassenden Asbestschutzmaßnahmen oder durch teure Messungen von Sachverständigen durchgeführt werden, um die Freiheit von Asbestbelastung nachzuweisen. Jedoch sind Fachleute rar und die Messungen können laut VPB hohe Kosten verursachen.
Der VPB kritisiert, dass private Bauherren diese Kosten tragen sollen und betont, dass das Erkennen und die fachgerechte Beseitigung von Schadstoffen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die finanzielle Unterstützung erfordert.
Quelle: VPB
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