
Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden.
Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen.
Quelle: bsb-ev.de
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